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1270. November 24.

8 Kal. Dec.

Heinrich, Herzog von Schlesien, unterwirft sich mit Rücksicht auf seine immaturitas annorum der Kuratel des Königs Ottokar, ohne dessen Wissen und Zustimmung er weder sich zu verheirathen, noch Lehn, Erbgüter oder grössere Geldsummen verschenken zu wollen eidlich gelobt vor dem Bischof Th(omas) von Breslau und W(ilhelm) von Lebus sowie den Herren Janussius de (Michalow), Themo (de Wesenburg) und Iwan.

Voigt Formelbuch des Henr. Italiens S. 60. Das Jahr (die Vermuthung Löschke's in Zeitschrift XII. 72 bestättigend) und Datum sowie viel besseren Text gewährt das Formelbuch des Zdenco von Trebicz, Wiener Staatsarchiv, Handschrift 196 p. 278, doch sind hier die Zeugennamen, wie schon Palacky Formelbücher I. 225 bemerkt, willkürlich gewählt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.